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Glossar

geistiges Eigentum

Schutzrechte wie Urheber-, Patent- und Markenrechte werden als "geistiges Eigentum" bezeichnet. Im Gegensatz zum materiellen Eigentum beziehen sich diese Schutzrechte auf „immaterielle Güter“. Da der Begriff früher als „Kampfbegriff“ genutzt wurde, wird häufig neutraler auch von den „Immaterialgüterrechten“ gesprochen.

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